Gutachterunwesen

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Sonderheft „Das Gutachter-Unwesen“
„Wir kriegen jeden – auch Sie!!“

Autoren: Hans Bschorr und Michael Kent 

Dieses Sonderheft handelt von Begebenheiten, die sich sogar ein Krimi-Autor nicht hätte spannender ausdenken können: Da geht es um Millionen, „bessere Kreise“, Schwarzgeldverschiebungen, in die seriöse Geschäftsbanken verwickelt sind, um die Parteispendenaffäre, um Liebe, Affären, Hass, Rache, Rosenkriege, um Vetternwirtschaft, Intrigen, Korruption, ein Mordkomplott und eine dunkle Macht im Hintergrund, um Gifte, Drogen, Psychopharmaka und schließlich um fiese Psychiater und rückgratlose Gutachter, die sich für ein paar Euro verkaufen.

Den Dreh- und Angelpunkt der Skandale um die Fälle Gustl Mollath, Eberhart Herrmann und andere, die wir in diesem Sonderheft unter die Lupe nehmen, bilden dabei psychiatrische Gutachten; sie entscheiden über das Schicksal von Menschen. Wenn es darum geht, ob ein
Sexualstraftäter wieder in die Freiheit entlassen werden darf, orientieren sich die Gerichte an psychiatrischen Gutachten. Dieselben kosten den Steuerzahler Tausende Euro. Die Chance allerdings, dass ein solches Gutachten bei zwei Psychiatern einmal gleich ausfällt, liegt bei null. Und die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Aussagen eines Gutachtens bewahrheiten (ob z.B. vom Betreffenden eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen wird oder nicht), liegt bei 50:50. Würde der Richter eine Münze werfen (Kopf oder Zahl), käme er auf dasselbe Ergebnis, könnte sich aber die Kosten sparen.

Wie Psychiater entscheiden, dass Perverse wieder auf die Allgemeinheit losgelassen werden, so können sie entscheiden, dass unbescholtene Bürger zu „gemeingefährlichen Kriminellen“ werden, die ein Gericht dann ohne ausreichende echte Beweise trotzdem – nämlich mit Hilfe eines psychiatrischen „Gutachtens“ – hinter Schloss und Riegel bringen kann. Nicht ins reguläre Gefängnis, sondern in die „Forensik“. Das ist sozusagen das Psychogefängnis für „Unzurechnungsfähige“ – noch deutlich schlimmer als ein normales Gefängnis. Normale Haftstrafen haben nämlich ein festgelegtes und damit absehbares Ende, Aufenthalte in der
Forensischen jedoch nicht.

Wer nun denkt, das ginge ihn sowieso alles nichts an, da er ja selbst ein unbescholtener, braver Steuerzahler sei, der irrt, denn alle, über die wir hier berichten und die es erwischt hat – Gustl Mollath, Eberhart Herrmann u.v.a. – waren ja selbst unbescholtene Bürger und Steuerzahler. Doch man kann sich gegen derartige Übergriffe auf Leib und Leben schützen, mit einer sog. Patientenverfügung, die psychiatrische Diagnosen und „Therapien“ untersagt.  

Übrigens: Mitglieder erhalten Online/Download/PDF-Produkte des „mehr wissen, besser leben e.V.“ zum halben Preis! Werde Mitglied: https://mwbl.de/verein
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Format: DIN A4
Umfang: 48 Seiten
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