Vogelgrippe

Zwangsimpfung geplant?

Aus Depesche 35+36/2005 · Ein Artikel von Hans Tolzin 

Derzeit kursiert im Internet ein Schreiben, in dem behauptet wird, die Bundesregierung plane – voraussichtlich zum 26. März 2006 – eine zwangsweise Impfung der gesamtdeutschen Bevölkerung „gegen“ Vogelgrippe.  Doch wie oftmals bei Internetmeldungen, die sich in Windeseile in alle E-Mail-Postkästen verteilen, sieht die Faktenlage hierzu – zum Glück – nicht ganz so dramatisch aus. Dennoch kann in Sachen Vogelgrippeskandal alles andere als Entwarnung gegeben werden, denn die Regierung wirft unser Geld in mehrstelliger Millionenhöhe für die Anschaffung des nutzlosen, ja sogar schädlichen bis tödlichen Grippemittels „Tamiflu“ aus dem Fenster.  Und sollte die „Vogelgrippe-Pandemie“ offiziell ausgerufen werden, könnten die dadurch verschwendeten Steuergelder gar in den Milliardenbereich aufsteigen. Der Hintergrund: Wie Hans Tolzin und Angelika Kögel-Schauz in der neuesten Ausgabe ihres „Impf-Report“ schlüssig darlegen, planen einschlägige Pharmakonzerne die Einführung eines neuen Herstellungsverfahrens für Grippeimpfstoffe. Eine solche Umstellung kostet Milliarden. Kommt da die Vogelgrippe vielleicht gerade recht, um sich diese Milliarden verschlingende Umstellung aus dem Portemonnaie des Steuerzahlers finanzieren zu lassen? mk

Wie bereits beim Pockenthema wird auch im Zuge der Pandemieprophezeiung zunehmend die Möglichkeit einer Zwangsimpfung der Bevölkerung diskutiert. Genährt werden die Befürchtungen vor allem durch Artikel der Ärztezeitung vom 18. und 20. Okt. 2005, in denen davon die Rede ist, dass im Ernstfall genügend Impfstoff zur Verfügung stehen müsse, um die gesamte Bevölkerung zweimal durchimpfen zu können. Der Prototyp dieses Impfstoffes werde voraussichtlich im Frühjahr verfügbar sein.

Diese Artikel gaben vermutlich den Anstoß für die Vermutung des impfkritischen Virologen Dr. Lanka, es sei eine Zwangsimpfung geplant, gegen die man sich möglichst früh zur Wehr setzen müsse. Sein Mitstreiter Karl Krafeld spricht in Internetforen sogar davon, diese Zwangsimpfung sei laut ihm aus dem bayerischen Gesundheitsministerium vorliegenden Informationen konkret für den 26 März 2006 geplant. Im Internet werden bereits entsprechende Musterschreiben angeboten, mit denen Bürger Protest einlegen können.

Die Pressestelle des bayrischen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz dementierte auf Anfrage auf das Entschiedenste: „Behauptungen über Zwangsimpfungen sind absoluter Unfug“. 

Tatsächlich sieht das Infektionsschutzgesetz eine Zwangsimpfung der Bevölkerung nur unter bestimmten Voraussetzungen vor (siehe IfSG § 20 und amtliche Kommentare). 

Dazu gehört, dass aus schulmedizinischer Sicht keine wirksame Behandlung möglich ist, also konkret die für zig Millionen Euro angeschafften antiviralen Medikamente nicht greifen. 

Außerdem muss die Krankheit nachweislich häufig zu schweren und bleibenden gesundheitlichen Schäden führen und alle anderen epidemiologisch wirksamen Maßnahmen (z.B. Ausgangsverbot, Versammlungsverbot, Isolierung Erkrankter) müssen versagt haben. 

Des weiteren muss nachgewiesen sein, dass durch die Impfung die weitere Verbreitung der Erreger wirklich verhindert werden kann (grundsätzlich eine sehr empfindliche Achillesferse aller Impfungen)!  

Und selbst im Falle einer Pflichtimpfung müssten laut IfSG § 20 Abs. 6 sogenannte Gegenanzeigen (Kontraindikationen) beachtet werden, das heißt, wenn aus ärztlicher Sicht für eine bestimmte Person durch die Impfung Gefahr für Gesundheit und Leben besteht, darf nicht geimpft werden. 

Im Falle einer tatsächlichen Zwangsimpfung gibt es also mehrere juristische Fallstricke, mit denen sie durchaus ausgehebelt werden könnte. Dies dürfte den Juristen in den Behörden und Ministerium bewusst sein.

Auch im eigentlichen Pandemieplan ist von einer Zwangsimpfung nicht die Rede. 

Es wird zwar angestrebt, die gesamte Bevölkerung im Ernstfalle durchimpfen zu können, jedoch kommen die Worte „Pflicht“ und „Zwang“ nicht vor, dafür jedoch das Wort „Empfehlung“ umso öfter. 

Die besonderen Umstände der erwarteten Pandemie, insbesondere die Geschwindigkeit der Ausbreitung, würden die Erfüllung der im IfSG (Infektionsschutzgesetz) geforderten Bedingungen wohl kaum zulassen, denn Zeit ist das, was man im Falle eines Falles nicht hat.

Bis die Zwangsimpfung angeordnet werden kann, ist es für sie im Grunde schon zu spät.

Die Symptome der Vogelgrippe

Auf der Webseite des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit und Nationales Reverenzlabor für Vogelgrippe, finden wir folgende Beschreibung der Symptomatik der Krankheit:

„Die Tiere sind apathisch, haben ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, hohes Fieber und verweigern Futter und Wasser. Manche zeigen Atemnot, Niesen und haben Ausfluss aus Augen und Schnabel. Es kommt zu wässrig, schleimigem, grünlichem Durchfall und manchmal zu zentralnervösen Störungen (abnorme Kopfhaltung). Am Kopf können Wassereinlagerungen (Ödeme) auftreten, Kopfanhänge und Füße können sich durch Blutstauung oder Unterhautblutungen blaurot verfärben. Die Legeleistung setzt aus, die noch gelegten Eier haben dünne und verformte Eierschalen oder die Kalkschale fehlt völlig (Windeier). Die Sterberate ist bei Hühnern und Puten sehr hoch. Enten und Gänse erkranken nicht so schwer, und die Krankheit führt nicht immer zum Tod. Manchmal leiden sie nur an einer Darminfektion, die äußerlich fast unauffällig verläuft, oder sie zeigen zentralnervöse Störungen.“


Trotzdem keine Entwarnung

Das heißt jedoch nicht, dass der Kelch an den Ungeimpften vorübergehen wird. Es ist verstärkt mit den bereits bekannten Mechanismen der Panikmache und subtilen Erpressung von „Impfunwilligen“ zu rechnen, wie z.B.: Ausschluss aus Kindergarten und Schule, Stigmatisierung, Mobbing am Arbeitsplatz, insbesondere in Gesundheitsberufen, Hausarrest, Einschränkung der öffentlichen Bewegungsfreiheit in der Art von „Zutritt für Ungeimpfte verboten“, Anfeindungen durch in Panik versetzte Mitmenschen. 

Die Umsetzung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz zur Verhinderung bzw. Eindämmung einer Epidemie ist zunächst Ländersache (IfSG § 15, IfSG §17, IfSG § 20). Die Umsetzung könnte also im Ernstfall von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich aussehen. 

Fazit: Die von Dr. Stefan Lanka und Karl Krafeld vertretene These, es sei konkret die Durchführung einer allgemeinen Zwangsimpfung geplant, ist nicht haltbar und wird von den Quellen, die sie angeben, keineswegs gestützt. Ich selbst halte aus den bereits genannten Gründen die Anordnung einer Pflichtimpfung für sehr unwahrscheinlich. 

Dessen ungeachtet ist es mit Sicherheit kein Fehler, sich bereits jetzt juristisch vorzubereiten, um im Ernstfall effektiv reagieren zu können. Dies trifft sowohl für den unwahrscheinlichen Fall einer Impfpflicht wie auch für die voraussichtlich mit einer „Impfempfehlung“ einhergehenden Einschränkungen der Bürgerrechte zu. 

Themenbezogene Artikel von Angelika Kögel-Schauz und Hans U. P. Tolzin:

• impf-report Nr. 3, Febr. 2005, „Influenza - ein unehrliches Spiel mit der Angst“ 

• impf-report Nr. 5, Apr. 2005, „Schützt die 'Nichtimpfung' besser gegen Virusgrippe?“

• impf-report Nr. 4, März 2005, „Neues von der Grippe-Impfung“, 

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Von am 10.08.2023


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